AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Albatros Luftwerbung, Martin Ludwig


§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle im Rahmen dieses Auftrages zu erbringenden Leistungen. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis aus seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß, Weisungsrecht, Leistungsumfang
1.Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung de Auftragnehmers.
2.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4.Die Mitarbeiter bzw. Subunternehmer des Auftragnehmers sind nur diesem gegenüber weisungsgebunden. Dies betrifft insbesondere Fragen der Flugsicherheit. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Auftragnehmer geschultes Personal beim Einsatz und zur Steuerung seiner Flugobjekte einzusetzen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber schafft unendgeldlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
1.Er sorgt im Falle des Betriebes von Flugobjekten in seinen oder fremden Räumlichkeiten oder Outdoor für die behördliche Erlaubnis und die weiteren notwendigen Rahmenbedingungen.
2.Er bestellt eine Kontaktperson, welche als Vertreter des Auftraggebers fungiert und dem Auftragnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht.
3.Im Falle der Leistungserbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland führt der Auftraggeber das gegebenenfalls erforderlich Zollverfahren für das Material des Auftragnehmers unter Beachtung bestmöglicher steuerlicher und rechtlicher Behandlung durch.
4.Er stellt dem Auftragnehmer angemessene Räumlichkeiten zum Auf- und Abbau, zur Wartung und Verwahrung seines Materials zur Verfügung. Die Räumlichkeiten sind gegen Diebstahl und Beschädigung des Materials zu sichern.

§ 4 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner Vertragspflichten einzusetzen.

§ 5 Haftung und Schadenersatz
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, beschränkt sich die Höhe des Schadenersatzes auf die Höhe des vertragsgemäßen Gesamtentgelts. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung. Der Auftragnehmer ist gegen die Risiken beim Betrieb von Flugobjekten versichert.

§ 6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner Vertragspflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Flugverbot und ähnliche Umstände, die dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner Vertragspflichten ebenso wesentlich erschweren oder unmöglich machen gleich.

§ 7 Geheimhaltung und Treuepflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen nach der Beendigung des Auftrages vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber wird die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Konstruktionspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen nur in Erfüllung seiner Vertragspflichten verwenden. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte hieran, sowie an den von ihm konstruierten, gefertigten oder eingesetzten Flugobjekten einschließlich des Rechts der Weiterveräußerung vor. Der Auftragnehmer hat weiter sämtliche Rechte an den Bild und Tondokumenten die während seiner Aufträge erstellt werden.

§ 8 Preise, Nebenkosten und Fälligkeit
Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste, welche jedem Angebot beigefügt ist.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind 50 % des Entgelts mit Angebotsannahme oder Bestellung im voraus, weitere 50 % des Entgelts sofort nach Stellung der Schlussrechnung ohne Abzug zahlbar.
Entgelte und sonstige in Rechnung gestellte Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

§ 9 Sonstiges
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Vereinbahrungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Esslingen am Neckar, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder keinen allgemeinen Gerichtssand im der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbahrungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbahrungen nicht berührt.

 
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